46 das Messer hervorgeholt und benutzt habe, gab L.________ unkonkrete Antworten (pag. 1529 Z. 20 ff.) und auf Frage, was A.________ mit dem Messer gemacht habe, meinte er schliesslich (pag. 1529 Z. 26 f.): «Er hat das Messer hervorgeholt. Mit dem Messer wurde E.________ verletzt, ich erinnere mich aber nicht mehr an die Details. Sie können gerne die Kamera überprüfen.». In Würdigung dieser Aussagen ist zunächst festzuhalten, dass der Umstand, dass L.________ sowohl gegenüber der Polizei als auch gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärte, A.________ habe das Messer vor dem M.__