, d.h. der N.________ (Lokalität), habe E.________ A.________, der mit dem Messer herumgefuchtelt habe, dann erwischt (zum Ganzen pag. 354 Z. 32 f.). Er selber sei daraufhin auch bei den beiden angekommen und habe A.________ sogleich um den Bauch herum festgehalten und versucht, ihm das Messer zu entwinden. Dies sei ihm aber nicht gelungen, weshalb A.________ E.________ mit dem Messer habe ins Bein stechen können (zum Ganzen pag. 354 Z. 34 f.). A.________ habe mehrere Male eine Stichbewegung gemacht, während er versucht habe, ihn im «Kreuz-Arm-Hebel» festzuhalten, so dass A.________ vornübergebeugt gewesen sei.