43 Gegenüber der Staatsanwaltschaft gab E.________ an, er selber sei zunächst ruhig gewesen, aber dann sei A.________ vor dem M.________ Club «ausgeklickt» und habe begonnen, von einem Messer zu reden (pag. 337 Z. 204 ff.). Er habe auch versucht, das Messer, das er in seinem Jackenärmel mitgeführt hatte, hervorzunehmen, so dass er (E.________) dieses «ein wenig» gesehen habe. Er sei sich aber nicht sicher gewesen, wo vorne und wo hinten gewesen sei. Er habe A.________ dann am Arm resp. an der Jacke packen wollen, ihn aber nicht halten können, weil seine Jacke «rutschig» gewesen sei (zum Ganzen pag.