(Lokalität) Stichbewegungen gegen E.________'s Bauchbereich ausführte und falls ja, ob er ihn dadurch an der linken Hand und am linken Bein verletzte Vorbemerkungen Einleitend sei festgehalten, dass gestützt auf die Videoüberwachung und die insoweit übereinstimmenden Aussagen E.________'s, H.________'s und L.________'s klar ist, dass A.________ das von ihm mitgeführte Messer vor dem M.________ Club noch in seinem Jackenärmel versteckt hatte und E.________ vor dem M.________ Club unbestrittenermassen nicht damit verletzte.