während oder nach dem Hervorholen des Messers davon gesprochen habe, ihn zu töten, erklärte E.________ (pag. 337 Z. 213 f.): «Es ging sehr schnell. Genau kann ich es nicht mehr sagen, aber er hat davon gesprochen und mir gesagt, er wolle mir etwas machen.». Er habe ihn mit dem Tod bedroht und gesagt, er hätte ein Messer mitgenommen und wolle ihn damit töten bzw. umbringen (pag. 338 Z. 245, pag. 340 Z. 331 f. und pag. 1545 Z. 17 ff.). Gestützt auf die übereinstimmenden, glaubhaften und ins Gesamtbild passenden Aussagen L.________'s und E.________'s ist für die Kammer erstellt, dass A.________ E.________ zumindest vor dem M.______