__ töten bzw. ausschalten zu gehen. Weiter ist aus Sicht der Kammer nach den voranstehenden Ausführungen erwiesen, dass sich A.________ nach C.________'s zweiten Anruf vom Sofa erhob, zu L.________ sagte, er gehe E.________ jetzt töten (vgl. pag. 263 Z. 125) und sich anschliessend mit dem Messer im Jackenärmel zu E.________'s Arbeitsort, dem M.________ Club, begab. Unter diesen Umständen ist für die Kammer erstellt, dass sich A.________ mit dem Messer zum M.________ Club bzw. zu E.________ begab, um diesen zu töten. Seine Aussage, er habe das Messer nur zu seinem Selbstschutz – weil E.___