Zusammengefasst weisen L.________'s Aussagen somit zahlreiche Realkennzeichen auf; sie sind detailliert, widerspruchsfrei, authentisch, differenziert und stimmen soweit möglich mit anderen Beweismitteln überein, ergeben mithin ein logisches Ganzes. Abstellend auf die glaubhafte Version L.________'s ist für die Kammer somit erstellt, dass A.________ den Entschluss, E.________ aufzusuchen, erst fasste, nachdem er von C.________ per Telefon grossmehrheitlich auf T.________ (Fremdsprache) dazu aufgefordert wurde, E.________ zu töten bzw. auszuschalten und gleichzeitig damit provoziert wurde, sich vor E.________ zu fürchten.