Auf Frage, weshalb der Übersetzer vorhin geäussert habe, er (L.________) hätte ihm gesagt, er habe Angst um sein Leben (vgl. pag. 1530 Z. 25 f.), erklärte L.________ ferner, weil er und «die anderen» U.________ (Personen ausländischer Herkunft) seien und er Angst habe, dass mit seinen Aussagen einer der beiden bzw. «einer von diesen Leuten» beschuldigt werde (zum Ganzen pag. 1531 Z. 1 ff.). In Würdigung dieser Aussagen ist zunächst festzuhalten, dass L.________ das Geschehen am fraglichen Abend in der Wohnung im Wesentlichen gleichbleibend, detailliert, lebhaft, stimmig und plausibel schilderte. Den von den Verteidigungen A.________'s und C.________'s vorgebrachten Widerspruch, L.____