33 T.________ (Fremdsprache) telefoniert haben, ist davon auszugehen, dass O.________ den Inhalt dieses Telefonats nicht verstehen konnte. Ihre Beteuerung, «100%» sicher zu sein, dass C.________ A.________ am Telefon «definitiv nicht» gesagt habe, er solle E.________ «abestäche», überzeugt deshalb nicht, umso weniger, als sie im Widerspruch zu den glaubhaften Aussagen L.________'s steht (siehe dazu E. 13.2.6 unten). Zusammenfassend kann somit zumindest soweit das Kerngeschehen angehend nicht auf O.________'s Angaben abgestellt werden. 13.2.5 Aussagen von H.___