Z. 194 ff.), zudem sei es A.________ gewesen, der am fraglichen Abend «aufgedreht» gewesen sei (pag. 241.8 Z. 247 und Z. 253 f.). Betreffend diese Aussagen von O.________ ist festzuhalten, dass sie – wie einleitend erwähnt – erstmals über dreieinhalb Jahre nach dem Vorfall befragt wurde und zudem eng mit C.________ befreundet ist. Weiter beruhen die meisten ihrer Angaben – wie sie selbst sagte – auf Erzählungen C.________'s. Entsprechend erscheinen O.________'s Aussagen denjenigen von C.________ auch stark angepasst. Die Aussage L.________'s, wonach C.________ und A.________ damals auf T.________ (Fremdsprache) telefoniert hätten, stritt O._____