32 (sic!) als Zeugin durch die Staatsanwaltschaft befragt. Dabei gab sie einleitend zu Protokoll, sie habe vom Verfahren mitbekommen, weil sie am besagten Abend, als die Telefonate stattgefunden hätten, bei C.________ gewesen sei, und weil sie es auch von letzterer gehört habe (pag. 241.2 Z. 47 f.); sie habe mit C.________ über das Verfahren gesprochen, weil dieses C.________ belaste (pag. 241.3 Z. 59). Betreffend die Telefonate gab O.________ zu Protokoll, C.________ habe damals E._____