Weiter erklärte er, E.________ habe seine Freundin als Schlampe betitelt (pag. 278 Z. 68) und er selber habe seiner Freundin gesagt, dass er mit E.________ sprechen gehen werde (pag. 278 Z. 84 f.). Als ihm in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme mit Verweis auf diese Aussagen vorgehalten wurde, dass er in Bezug auf C.________ in seiner ersten Einvernahme stets von seiner Freundin gesprochen habe, obwohl er jetzt behaupte, im Zeitpunkt des Vorfalls nicht mehr mit ihr zusammen gewesen zu sein, erklärte A.________ ausweichend (pag. 312 Z. 752 ff.): Als ich mich von ihr trennte, haben alle Kollegen von ihr und das ganze AJ.________ es mitbekommen.