362 Z. 128 f.): «Nein. Das ist eine Unverschämtheit. Er spricht über mich, verprügelt meinen Freund und will noch Geld. Er soll besser die Zahnarztrechnung für meinen Freund bezahlen.». In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme machte C.________ sodann erstmals geltend (vgl. pag. 368 Z. 154 und pag. 370 Z. 206 f.), sie und A.________ seien im ________ 2015 bereits getrennt gewesen, was bereits angesichts ihrer soeben erwähnten Erstaussagen unwahrscheinlich erscheint. Hinzu kommt, dass C.________ in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme auch ausführte, sie habe A.________ nach dem Vorfall sowohl zum Zahnarzt begleitet als auch seine Zahnarztrechnungen bezahlt (pag.