Auf Frage, wie sie darauf komme, dass L.________ von E.________ «gekauft» worden sei, führte C.________ zudem aus, das sei eine Interpretation von ihr. Mit «gekauft» meine sie beeinflusst. L.________ wohne in Biel, habe aber weder einen Aufenthaltstitel noch ein Schlafzimmer. Sie nehme an, E.________ und er hätten sich abgesprochen und abgemacht, dass sie «es» jetzt auf die Frau schieben müssten. Sie könne es sich nur so erklären, dass L.________ etwas über sie gesagt habe (zum Ganzen pag. 1537 Z. 22 ff.). Auch diese These ist für die Kammer nicht nachvollziehbar, gibt es doch keinerlei Hinweise auf einen angeblichen Komplott E.________'s und L.________'s gegen C.________ (und A.__