Wäre A.________ nach draussen gegangen, dann hätten sie ausserdem nicht auf Berndeutsch sprechen müssen, weil er dann ja alleine gewesen wäre. Lebensfremd und unlogisch ist denn auch, dass C.________ mit E.________ gemäss eigenen Angaben auf T.________ (Fremdsprache) telefoniert haben will – notabene obwohl während dieses Telefonats sowohl C.________ als auch E.________ in Gegenwart anderer Personen waren (C.________ war mit O.________ in ihrer Wohnung, E.________ stand mit H.________ vor dem M.________ Club) –, mit A.________ hingegen auf Berndeutsch.