_ telefoniert zu haben, aber nur, weil sie nicht gewollt habe, dass er etwas damit zu tun habe (zum Ganzen pag. 1076 ff.). E.________ beschuldigte sie weiter, sie als Nutte bezeichnet und ihr gedroht zu haben, sie zu entführen und/oder ihr Säure ins Gesicht zu werfen. Zudem bezeichnete sie ihn als ein Lügner. Er habe nicht nur den Zeugen L.________ «gekauft», sondern auch ständig Gerüchte über sie verbreitet und sie bereits vor rund acht Jahren betrogen, belogen und ausgenutzt, um an einen Schweizer Pass zu gelangen.