__ entgegnet habe, sie solle nicht lügen, E.________ hätte ihm doch gerade selbst von ihrem (C.________ und E.________'s) Gespräch erzählt. Erstmals machte C.________ zudem geltend, A.________ habe ihr damals am Telefon gesagt, dass er zu E.________ gehen werde und diesen herausfordern wolle, worauf sie ihn gebeten habe, dies zu unterlassen und dieses Telefonat – welches im Übrigen auf Berndeutsch geführt worden sei – beendet gewesen sei (zum Ganzen pag. 1536 Z. 15 ff.). Weil sie «Schiss» bekommen habe, habe sie A.________ daraufhin ein zweites Mal angerufen und gebeten, sich nicht von E.________ provozieren zu lassen, schliesslich hätte dieser auch sie beschimpft.