_, wonach sie und A.________ am besagten Abend zusammen telefoniert hätten, entgegnete sie plötzlich, sie könne sich nicht mehr erinnern, A.________ habe sie etwa «50 Mal» pro Tag angerufen (pag. 370 Z. 209). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung räumte C.________ erstmals von sich aus ein, auch am fraglichen Abend mit A.________ telefoniert zu haben und zwar mehrmals. Sie erklärte, A.________ habe sie angerufen und gefragt, weshalb sie E.________ angerufen habe, worauf sie zunächst abgestritten habe, mit E.________ telefoniert zu haben und das Telefonat mit A.________ dann beendet gewesen sei. Später hätten sie und A.________ nochmals telefoniert und da habe sie zugegeben, mit E._