_ bestätigte (u.a. pag. 1552 Z. 21 ff.) – dazu an, C.________ zu bitten, ihn nicht mehr anzurufen und zu beleidigen. Spätestens beim zweiten Telefonat zwischen E.________ und A.________ war letzterer – abstellend auf E.________'s Aussagen – schliesslich nicht mehr in guter Stimmung, sondern aggressiv und aufgebracht. 13.2.2 Aussagen von C.________ C.________ machte in Bezug auf die Telefonate mit E.________ in sämtlichen Einvernahmen geltend, E.________ am fraglichen Abend angerufen und zur Rede gestellt zu haben, weil er Dinge, die ihren Ruf geschädigt hätten, über sie erzählt habe.