24 Beschimpfungen «ausartete», was, wie sich noch zeigen wird, auch C.________ bestätigte (siehe E. 13.2.2 unten). Weiter ist abstellend auf E.________'s Aussagen davon auszugehen, dass er nach dem Telefonat mit C.________ A.________ anrief und von diesem wissen wollte, ob und gegebenenfalls weshalb er seine Telefonnummer C.________ weitergegeben habe. Weiter hielt er A.________ – mit dem er bis zum vorliegend zu beurteilenden Vorfall keinerlei Probleme gehabt hat, (u.a. pag. 1543 Z. 25 ff.), was auch A.________ bestätigte (u.a. pag.