13. Beweiswürdigung durch die Kammer 13.1 Theoretische Grundlagen und Vorbemerkungen Betreffend die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und zur Aussageanalyse kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 21 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1253 f.). Im Folgenden wird zunächst auf die am ________ 2015 geführten Telefonate eingegangen. Dabei wird insbesondere geklärt, ob C.________ A.________ telefonisch dazu aufforderte, E.________ zu töten oder zu schlagen (E. 13.2 unten). In einem zweiten Schritt wird geprüft, in welcher Absicht sich A.________ zu E.__