Die Verletzungen als Folge scharfer Gewalt an der linken Hand und dem linken Oberschenkel waren nicht unmittelbar lebensgefährlich. Es ist bezüglich der Verletzung am linken Oberschenkel zu erwähnen, dass in der Nähe der Einstichstelle u.a. grössere, das Bein versorgende Blutgefässe verlaufen, sodass eine Stichverletzung in diesem Bereich potenziell lebensgefährlich sein kann, wenn ein grösseres Blutgefäss verletzt und hieraus ein relevanter Blutverlust resultieren würde. Dass es im konkreten Fall zu keiner Verletzung eines grösseren Blutgefässes kam, blieb lediglich dem Zufall überlassen.