Das auf der uns vorliegenden Fotodokumentation (erstellt durch den KTD Bern) abgebildete und mutmasslich verwendete Messer könnte hierbei als Tatwerkzeug in Betracht kommen. Laut ambulantem Bericht des Spitalzentrums Biel zeigte sich bei der Wundversorgung der Verletzung am linken Oberschenkel ein Wundkanal der lediglich bis auf eine Muskelfaszie (bindegewebige Muskelhülle) reichte, so dass vermutlich keine sich unterhalb der Faszie befindlichen relevanten Strukturen, wie beispielsweise Muskelgewebe oder grössere Blutgefässe, verletzt worden waren.