Entgegen den Ausführungen der Vorinstanz ist dem Notfallbericht des Spitalzentrums Biel nichts zur Dauer der Behandlung von A.________ zu entnehmen. Aus der Sofortrechnung vom ________ 2015 geht jedoch hervor, dass es eine «mittlere Behandlung ab 30 Minuten mit kleiner Untersuchung» war (pag. 392). In Bezug auf E.________ hat die Vorinstanz die erlittenen Verletzungen sowie die allfällige Ursache hierfür aus Sicht der Kammer schliesslich zu wenig detailliert festgehalten, hielt das IRM in seiner Beurteilung betreffend E.________ doch Folgendes fest (pag. 239 f.): Anlässlich der körperlichen Untersuchung des Herrn E.__