21 Gemäss IRM-Bericht vom 22.11.2015 präsentierte sich der 183 cm grosse und 80 kg schwere E.________ bei der Untersuchung vom ________2015 in normalem Allgemeinzustand. E.________ erlitt durch Stich- bzw. Schnittverletzung erklärbare Hautdurchtrennungen am linken Oberschenkel und an der linken Hand kleifingerseitig, die durch das sichergestellte Messer verursacht werden konnten. Die Verletzung am linken Oberschenkel erfolgte lediglich bis auf die Muskelfaszie, so dass die Verletzung nicht unmittelbar lebensgefährlich war.