Weiter wurde gleich wie im Anhaltungsrapport festgehalten, vor Ort habe festgestellt werden können, wie zwei Sicherheitsbeamte des M.________ Clubs einen Mann am Boden in Rückenlage festgehalten hätten, der stark im Gesicht geblutet habe. Anders als im Anhaltungsrapport wurde hingegen ausgeführt, ein Sicherheitsbeamter sei direkt auf die Polizei zugekommen, habe dieser einen Gegenstand in die Hand gedrückt und später gesagt, dass es sich dabei um das Tatmesser handle, welches gegen einen seiner Kollegen eingesetzt worden sei (zum Ganzen pag. 130). E.________ habe schliesslich Strafantrag/Privatklage gegen C.