Betreffend das Messer habe er gegenüber der Polizei stets gesagt: «Haben Sie keine Vorurteile!» (zum Ganzen pag. 21). Auf dem Überwachungsvideo sei schliesslich sichtbar, wie zwischen den beiden Personen A.________ und E.________ im Eingangsbereich des M.________ Clubs ein Gespräch stattgefunden habe und wie A.________ daraufhin mit der Hand das Messer ergriffen und dieses «gegen den Oberkörper / Gesicht» von E.________ gehalten habe (pag. 20). Diesbezüglich sei festgehalten, dass die Kammer diese im Anhaltungsrapport beschriebene Szene resp. das Messer, welches A.________ gegen den Oberkörper bzw. das Gesicht von E.________ gehalten haben soll, auf dem Video nicht sehen resp.