_ – angeblich wegen alten privaten Gründen – mit einem Messer bedroht habe, indem er es ihm vor den Kopf gehalten habe. A.________ sei schliesslich durch die «Security» Mitarbeitenden zu Boden gedrückt und dabei mehrmals ins Gesicht geschlagen worden (zum Ganzen pag. 20). Als A.________ nach der Entlassung im Spital Biel nach der Polizeiwache Biel hätte verbracht werden sollen, habe er sodann jegliche Kooperation verweigert, so dass er auf dem Spitalbett habe in Handfesseln gelegt und aus der Notfallstation getragen werden müssen. Betreffend das Messer habe er gegenüber der Polizei stets gesagt: «Haben Sie keine Vorurteile!» (zum Ganzen pag. 21).