1269 ff.). Neu in den Akten befinden sich die von A.________'s Verteidigung eingereichte DVD mit der Videodatei, welche die Aufzeichnung der Sachverhaltssequenz vor dem M.________ Club in Zeitlupe und vergrössert zeigt (pag. 1511 ff.) sowie die Protokolle der oberinstanzlichen Einvernahmen von L.________ (pag. 1526 ff.), von A.________ (pag. 1551 ff.), von C.________ (pag. 1533 ff.) und von E.________ (pag. 1541 ff.). Es wird darauf verzichtet, diese «neuen» Beweismittel zusammenzufassen und es wird – soweit relevant – direkt im Rahmen der konkreten Beweiswürdigung darauf eingegangen (E. 13 unten).