Was sich anschliessend abspielte, ist teilweise auf dem Überwachungsvideo sichtbar, zumindest soweit das Kerngeschehen angehend aber weitgehend bestritten. Es wird daher im Rahmen der Beweiswürdigung dargetan werden, welche Erkenntnisse die Kammer aus dem Überwachungsvideo zieht (E. 13.4.1 unten). Bereits an dieser Stelle festgehalten sei jedoch – da unbestritten –, dass A.________ und E.________ vor dem M.________ Club zunächst zusammen sprachen, während L.________ und H.________ neben resp. knapp hinter ihnen standen. Zu diesem Zeitpunkt waren A.________ und E.________ beide noch unverletzt. Plötzlich rannte A.________ Richtung N.__