_, der sehr aufgebracht war und zuvor noch Marihuana konsumiert hatte, behändigte nach den vorerwähnten Telefonaten in der Wohnung seines Bekannten – wie er in der Berufungsverhandlung erstmals zugab (pag. 1553 ff. Z. 17 ff.) – das sichergestellte Küchenmesser mit der Klingenlänge von 12 Zentimetern (nachfolgend: Messer und/oder Küchenmesser) und versteckte dieses in seinem Jackenärmel. Danach verliess er – gefolgt von L.________ – die Wohnung deren Bekannten und machte sich auf den Weg zum M.________ Club. Kurz vor