9. Unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist zunächst, dass C.________ und A.________ ungefähr ab dem Jahr 2009 für ungefähr sechs Jahre ein Liebespaar waren. C.________ und E.________ führten vor dieser Beziehung ebenfalls einige Monate lang eine freundschaftlichen Beziehung. Diese Bekanntschaft von C.________ und E.________ war unbestrittenermassen der Auslöser der am Abend des ________ 2015 stattgefundenen Telefonate. So begann die vorliegend zu beurteilende Auseinandersetzung mit einem Telefonat von C.________ an E.________, in dem sie ihn wegen vermeintlich durch ihn über sie verbreitete Gerüchte zur Rede stellte.