Schulterblattregion und eine Schwellung mit Hautverfärbung im Bereich der rechten Flanke über der Darmbeinschaufel, mehrere oberflächliche Hautabtragungen in Bereich des rechten Oberarms sowie im Bereich der beiden Ellenbogen, eine Hautabtragung am Zeigefinger der rechten 16 Hand, zwei Hautrötungen im Bereich der linken Wade und zwei strichförmige oberflächliche Hautdurchtrennungen über dem rechten Aussenknöchel. Zudem verlor der Privatkläger im Zuge der Auseinandersetzung drei der oberen Schneidezähne. […]