ty-Mitarbeitern so, bis zum Eintreffen der Polizei am Boden festgehalten wurde. Der Privatkläger erlitt dabei mehrere Verletzungen durch stumpfe Gewalteinwirkung im Sinne von Hautabschürfungen, Hautrötungen, Hauteinblutungen und Hautunterblutungen an Kopf, Rumpf und Extremitäten.