ca. 25 cm Gesamtlänge) gegen den Bauchbereich des Beschuldigten ausgeführt und der Beschuldigte durch seine Abwehrhandlungen bereits eine Schnittverletzung an der linken Hand und eine Stichverletzung am linken Oberschenkel erlitten hatte, den Privatkläger mehrmals mit der Faust gegen dessen Körper und dessen Kopf schlug, wobei auch H.________ und ein weiterer Security-Mitarbeiter gleichzeitig Faustschläge gegen den Körper und Kopf des Privatklägers sowie gegen den Arm, in welchem er das Messer hielt, ausführten, bis und während der Privatkläger schlussendlich am Boden lag und von den Securi-