der Beschuldigte, nachdem er vom Privatkläger A.________, vor seinem damaligen Arbeitsort (dem des Beschuldigten) aufgesucht wurde, mit den Worten „ich habe keine Angst vor dir; ich habe ein Messer dabei und werde dich damit „schneiden" und dich töten" bedroht wurde und der Privatkläger im darauffolgenden Handgemenge zwischen dem Privatkläger, dem Beschuldigten und zwei weiteren Security-Mitarbeitern, mindestens zwei Mal Stichbewegungen mit einem Küchenmesser (ca. 12 cm Klingenlänge;