1), ein Küchenmesser (ca. 12 cm Klingenlänge; ca. 25 cm Gesamtlänge) behändigte, dieses in seinem Jackenärmel versteckte und sich, in der Absicht den Privatkläger zu töten, zum damaligen Arbeitsplatz des Privatklägers begab, diesem mit den Worten „ich habe keine Angst vor dir; ich habe ein Messer dabei und werde dich damit „schneiden" und dich töten" drohte und im darauffolgenden Handgemenge mit dem Privatkläger und zwei weiteren Security- Mitarbeitern mindestens zwei Mal Stichbewegungen gegen den Bauchbereich des Privatklägers ausführte, wobei der Privatkläger diese Stichbewegungen mit seiner linken Hand abwehren