und C.________ betreffenden Sanktionen inklusive die Kosten- und Entschädigungsfolgen. Weiter hat die Kammer über den Freispruch von E.________ von der Anschuldigung der einfachen Körperverletzung, eventuell im Notwehrexzess (Bst. C/Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag. 1182]), und die entsprechenden Kosten- und Entschädigungsfolgen zu befinden. Ebenfalls neu beurteilt werden müssen die Zivilklage des Straf- und Zivilklägers A.________ gegen E.________ (Bst. E/Ziff. I/1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag. 1184]) und die Zivilklagen des Strafund Zivilklägers E.________ gegen A.________ und C.________ (Bst.