_ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz, angeblich begangen am 27. Juni 2015 am Grenzübergang Deutsch- land-Schweiz, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (Bst. A/Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag. 1180]).