2. Das beschlagnahmte Küchenmesser mit schwarzem Griff sei einzuziehen und zu vernichten (Art. 69 StGB). 3. Die Honorare der amtlichen Verteidiger seien gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). 4. Die Zustimmung zur Löschung des von A.________ erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________) sei nach Ablauf der Frist dem zuständigen Bundesamt zu ersteilen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG). 5. Die Löschung des von E.________ erteilten DNA-Profils (PCN-Nr. ________) durch das zuständige Bundesamt braucht keine Zustimmung (Art. 16 Abs. 1 lit. c DNA-ProfilG).