2. C.________ sei zu verurteilen zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren sowie zur Tragung der anteilsmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten. III. E.________ sei freizusprechen von der Anschuldigung der einfachen Körperverletzung, evtl. im Notwehrexzess, angeblich begangen am ________ 2015 in Biel z.N. von A.________, unter Auferlage der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung. C. Weitere Verfügungen Im Weiteren sei zu verfügen: 1. A.________ sei zurück in den vorzeitigen Strafvollzug zu schicken.