IV. 1. Die Zivilklage von E.________ sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge abzuweisen, sofern darauf eingetreten werden kann. 2. E.________ sei in Anwendung von Art. 41 und 47 OR sowie Art. 126 StPO im Zivilpunkt zu verurteilen, A.________ a) Schadenersatz in der Höhe von CHF 1'002.00 zzgl. Zins von 5% seit dem ________ 2015 Haftung zu bezahlen. b) eine Genugtuung in gerichtlich zu bestimmender Höhe, jedoch von mindestens Fr. 5'000.00 zzgl. Zins von 5% seit dem ________ 2015 zu bezahlen. V. Die weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen.