I. Es sei festzustellen, dass Ziff. A.I. des erstinstanzlichen Urteils in Rechtskraft erwachsen ist. II. A. A.________ 1. A.________ sei freizusprechen a) vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung, evtl. versuchte schwere Körperverletzung, evtl. einfache Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand, angeblich begangen am ________ 2015, ca. 00:50 Uhr, vor dem Club M.________ in Biel, z.N. von E.________. 2. Die auf A.________ anfallenden Verfahrenskosten des erstinstanzlichen Verfahrens sowie des oberinstanzlichen Verfahrens seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.