1239). Die Abweisung des Antrags auf Würdigungsvorbehalt betreffend den Tatbestand des Angriffs begründete die Kammer damit, dass es insoweit an einer sachverhaltsmässigen Grundlage fehle, zumal die vorliegende Anklageschrift eine Subsumtion von E.________'s Handlungen unter diesen Tatbestand nicht zulasse. 8 5. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ beantragte für A.________ in der Berufungsverhandlung Folgendes (pag. 1561 bzw. pag. 1597; Hervorhebungen im Original):