_ in dem Zeitpunkt, als er am Boden gelegen sei, eigentlich angegriffen worden sei. In der Anklageschrift sei insoweit ferner hinreichend umschrieben, dass mehrere Personen auf den am Boden liegenden A.________ eingeschlagen hätten (zum Ganzen pag. 1524). Die Kammer wies diesen Antrag von Rechtsanwalt B.________ mit Verweis auf die ihrer Ansicht nach zutreffende Begründung der Vorinstanz ab (pag. 1525). Sie hielt fest, die Vorinstanz habe zu Recht ausgeführt, die von A.________ gemäss dem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin