Mit Schreiben vom 24. März 2021 reichte Rechtsanwalt B.________ für A.________ eine DVD mit einer Videodatei ein, welche die sich bereits in den Akten befindliche Aufzeichnung der Sachverhaltssequenz vor dem M.________ Club in Zeitlupe und vergrössert zeigt, und beantragte, dieselbe sei zu den Akten zu erkennen (pag. 1511 f.). Mit Verfügung vom 25. März 2021 hiess die Verfahrensleitung den Beweisantrag von Rechtsanwalt B.________ gut und erkannte die von ihm eingereichte DVD zu den Akten (pag. 1514 f.). Von Amtes wegen wurden über die Beschuldigten aktuelle Strafregisterauszüge eingeholt (alle datierend vom 5. März 2021 [pag.