Mit Schreiben vom 18. März 2021 zog Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag von A.________ die Berufung und mithin die Straf- und Zivilklage gegen H.________ zurück (pag. 1493). Die Kammer beschloss daraufhin, das Verfahren gegen H.________ (SK 20 174) als durch Rückzug der Berufung von A.________ in dessen Stellung als Straf- und Zivilkläger erledigt abzuschreiben. Zudem stellte sie fest, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 31. Oktober 2019 in Bezug auf H.________ in sämtlichen ihn betreffenden Punkten (Bst. D, Bst. E/Ziff. I/1 und Bst.