unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 10‘000.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 10‘386.55, insgesamt bestimmt auf CHF 20‘386.55, an den Kanton Bern. […] 3 Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1‘000.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 19‘386.55. Für die amtliche Verteidigung von H.________ wird Rechtsanwalt J.________ eine Entschädigung von CHF 3‘662.45 (Honorar, Auslagen, MwSt.) und Rechtsanwältin I.________