E.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung der einfachen Körperverletzung, evtl. im Notwehrexzess, angeblich begangen am ________2015 in Biel, z.N. von A.________, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 10‘000.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 6‘399.35, insgesamt bestimmt auf CHF 16‘399.35, an den Kanton Bern. […] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1‘000.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 15‘399.35.