Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 10‘000.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 19‘014.85, insgesamt bestimmt auf CHF 29‘014.85 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 10‘511.00). […] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1‘000.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 28‘014.85 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 9‘511.00). C.